BZ-Aktion Menschen in Not
Die schnelle Hilfe in der Not
Die Diakonische Bezirksstelle Bietigheim-Bissingen ist im Japangarten 6 angesiedelt. Im Bild: Bezirksstellenleiter Felix Gratz und Mitarbeiterin Stefanie Herrmann. Foto: Martin Kalb
Felix Gratz von der Diakonischen Bezirksstelle Bietigheim-Bissingen erzählt in drei Beispielen, wie Spendengelder der BZ-Aktion Menschen in Not helfen können.
Die Diakonische Bezirksstelle Bietigheim-Bissingen bietet hilfesuchenden Menschen aus dem Kirchenbezirk Besigheim Beratung und Unterstützung in schwierigen Situationen. Die Herkunft oder die Konfession spielen dabei keine Rolle. „Wir beraten Menschen in persönlichen und wirtschaftlichen Notlagen sowie bei sozialhilferechtlichen Fragestellungen. Wir vermitteln Kontakte zu Kirchengemeinden, Einrichtungen, Ämtern, Gruppen oder an spezielle Fachberatungsstellen“, sagt Felix Gratz, Leiter der Diakonischen Bezirksstelle Bietigheim-Bissingen.
Auch 2025 wandten sich wieder viele Menschen an die Diakonische Bezirksstelle, berichtet der Diakon und Sozialarbeiter. Die Themen seien dabei so vielseitig gewesen wie die Personen selbst. Vom Verlust der Arbeit und der Orientierung, was staatliche Hilfen, betrifft, rechtlichen Fragen bei Leistungsbezug über Fälle von Häuslicher Gewalt bis hin zu psychischen Notlagen, zählt Gratz auf und ergänzt: „Weiterhin verursachten die gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten in vielen Haushalten große Probleme.“
Mit den Nothilfegeldern, die von den BZ-Spendern und -Spenderinnen zur Verfügung gestellt wurden, konnte kurzfristig in persönlichen Notlagen geholfen werden. Um die tägliche Beratungsarbeit besser veranschaulichen zu können, beschreibt Gratz im Folgenden drei Fälle, die es in diesem Jahr so gab.
Fall 1: Kein Weg zum Arzt
Herr Y. lebt von Bürgergeld und arbeitet an seiner Entschuldung. Seit einiger Zeit befindet er sich aufgrund einer Suchtproblematik in ärztlicher Behandlung. Sein Arzt ist in Heilbronn. Aufgrund mehrerer Umstände verzögert sich die Auszahlung seiner Leistungen durch das Jobcenter. Ohne die regelmäßigen Termine droht er aber wieder in die Sucht zu fallen. Dadurch wäre der gesamte Prozess des letzten Jahres gefährdet.
„Durch die Notfallmittel konnten ihm schnell und unbürokratisch die Fahrtkosten zu seinem Arzt finanziert werden“, so Gratz.
Fall 2: Der neue Job
Frau T. ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindern. Sie lebt von Erwerbseinkommen, Kindergeld, Unterhalt und Bürgergeld. Sie hat das große Ziel, vom Jobcenter wegzukommen. Daher nimmt Sie einen zusätzlichen Minijob an. Leider handelt es sich um einen Arbeitsplatz auf Zuruf. Wie viele Stunden sie im Monat arbeitet, ist nicht klar – und dadurch auch nicht, wie hoch ihre Gehaltsabrechnung sein wird. Das Jobcenter zieht ihr einen Betrag von 250 Euro pro Monat von ihren Leistungen ab, um eine Überzahlung zu vermeiden.
Frau T. arbeitet in den ersten beiden Monaten gar nicht. Die Gehaltsabrechnung über Null Euro erhält sie erst zwei Monate später. Erst nach Erhalt dieser kann das Jobcenter aber prüfen, ob ihr noch Leistungen für die Monate zustehen. Auch das dauert wieder. Das kümmert die Stromanbieter aber nicht. Es droht eine Stromsperre aufgrund der fehlenden Zahlungen.
„Durch unsere Notfallmittel konnte verhindert werden, dass der Strom gesperrt wurde. Inzwischen ist auch der Übergang in den Minijob gelungen“, berichtet Gratz.
Fall 3: Mann im Gefängnis
Frau S. lebt mit ihrem Mann und den drei Kindern in einer kleinen Wohnung. Herr S. wollte sich selbstständig machen, alles schien in Ordnung. Für Frau S. aus heiterem Himmel erhält sie nun die Nachricht, dass ihr Mann sich im Gefängnis befindet. Bislang managte er alle finanziellen Angelegenheiten der Familie.
Wie sich nun herausstellte, häufte er aber große Schulden an. Das Konto war leer. Die Kinder hatten nichts zu essen. Es brauchte eine Lösung, bis die nötigen Schritte bei den Behörden getan wurden. „Über die Notfallmittel konnte der Familie über die schwierige Zeit hinweggeholfen werden“, so der Leiter der Bezirksstelle.
„Die Spenden der BZ-Aktion Menschen in Not ermöglichen uns, jährlich Gutes zu tun. Hierfür möchten wir uns von Herzen bedanken“, sagt Gratz. hef/bz
Das Spendenkonto bei der Kreissparkasse Ludwigsburg lautet:
DE 82 6045 0050 0007 0300 04
